Kleine Novelle des NJagdG - Herbst 2018

Regierungsfraktionen einigen sich bei strittigen Punkten. Die Landesjägerschaft Niedersachsen begrüßt die Nachbesserungen.

Gestern (17.10.2018) war die kleine Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes erneut Thema im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtages. Grund für die erneute Befassung dort waren im wesentlichen Punkte, die in der letzten Ausschusssitzung in der vergangenen Woche ungeklärt blieben. Nun wurde nach der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) und erneuter Beratung dieser strittigen Punkte Einigung erzielt.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V begrüßt ausdrücklich, dass der GBD und die Regierungsfraktionen in wesentlichen Punkten den Stellungnahmen der LJN gefolgt sind:

Da die Nutria in Niedersachsen dem Jagdrecht untersteht stand für die Landesjägerschaft außer Frage, dass auch nur Jagdscheininhaber Nutrias fangen und töten dürfen. Das Fangen und Töten einer jagdbaren Wildart  durch Nichtjagdscheininhaber wäre einem Präzedenzfall nahe gekommen, der einen Paradigmenwechsel bedeutet hätte. Die Position der LJN war und ist daher, dass solange die Nutria dem Jagdrecht unterliegt, auch nur Jagdscheininhaber diese Art erlegen dürfen – insbesondere auch, damit die hohen fachlichen Standards, die Jäger durch Jagdschein und Fallenschein erwerben, weiterhin gewährleistet sind.

Beim Schießnachweis hat die Landesjägerschaft stets auf ihre Zustimmung zu einem Übungsnachweis  hingewiesen – allerdings auch immer betont, dass hier aus verfassungsrechtlichen Erwägungen der Bund zuständig ist. Auch hier teilte der GBD diese verfassungsrechtlichen Bedenken und die Regierungsfraktionen verzichten auf eine Regelung zum  Schießnachweis. Ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das sich mit der Zulässigkeit des Schießnachweises in NRW befasst, soll abgewartet werden.

Betont hatte die LJN in ihren Stellungnahmen zur Novelle des NJagdG auch stets, dass es in Sachen ASP einen Unterschied zwischen Präventionsphase und akutem Seuchenausbruch geben müsse. Hier haben die Regierungsfraktionen ebenfalls nachgebessert: Die Aufhebung des Elterntierschutzes beim Schwarzwild ist nur im Ausbruchsfall vorgesehen.

Andere Maßnahmen, die das Landwirtschaftsministerium ermächtigen, derzeit bei der Jagdausübung noch geltende sachliche Verbote weitestgehend einschränken zu können, sollen bereits in der Präventionsphase anwendbar sein. Die genaue Ausgestaltung der Durchführungsverordnung, die diese Maßnahmen konkretisieren soll, bleibt abzuwarten.

Auch die Aufhebung des sachlichen Verbotes für Schallminderer soll im Rahmen der kleinen Novelle des NJagdG geregelt werden. Damit werden die jagdrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Schallminderers in Niedersachsen geschaffen. Erforderlich ist allerdings auch eine waffenrechtliche Genehmigung – diese ist an die Person gebunden.  Das Niedersächsische Innenministerium (MI) arbeitet derzeit an einem Erlass, der Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover zu einem einheitlichen Vorgehen befähigen soll. Wie genau die Regelungen für die Genehmigung eines Schallminderers genau ausgestaltet werden ist daher noch offen. Zu vermuten ist, dass die zuständigen Behörden vor Ort diesen Erlass zunächst abwarten werden. Die Landesjägerschaft erwartet von MI eine Regelung die für alle Jäger gilt: Gesundheitsschutz ist unteilbar.  Eine Regelung die Berufsjäger oder Förster hier einseitig bevorteilen würde, ist daher nicht nachvollziehbar.

Bereits in der vergangenen Ausschusssitzung hatten die Regierungsfraktionen Einigkeit erzielt, dass der Elterntierschutz bei der Nutria aufgehoben werden soll. Dies dient ausschließlich dazu, Rechtssicherheit für die Jäger herzustellen und stellt insofern eine Erleichterung  da und ist Voraussetzung für ein effektives Management dieser Art. Wichtig in diesem Zusammenhang ist,  dass die  Landesregierung  auch die entsprechende Information der Öffentlichkeit vornimmt, warum Jäger diese Tierart so intensiv bejagen sollen und müssen. Grundsätzlich wird dem Elterntierschutz im Rahmen der Jagdausübung höchste Bedeutung zugemessen. 

Der endgültige Entwurf der kleinen Novelle des NJagdG wird nun abschließend überarbeitet und soll noch im Oktober-Plenum im Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden.