Deutschland ohne Bundesjagdgesetz

Konsequenzen und Szenarien

Deutschland ohne Bundesjagdgesetz: Konsequenzen und Szenarien

(aus Info-Blatt des VJN 10/2004)

Der Wegfall einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung für das Jagdwesen wird gravierende Konsequenzen haben. Dies gilt ganz besonders dann, wenn, wie derzeit geplant, Naturschutz-, Tierschutz- und Forstrecht in die Kompetenz des Bundes bleiben (Bundesrecht bricht Landesrecht"), Konflikte sind dann wegen der engen funktionellen Verzahnung, aber auch wegen der bisher klaren Abgrenzungen der Rechtskreise, vorprogrammiert.

Rechtszersplitterung, verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen über Zuständigkeit zwischen Gesetzen des Bundes (Arten- und Tierschutz) und Landesjagdgesetzen die Mitgestaltung und Umsetzung der Gesetzgebung auf europäischer Ebene haben direkte negative Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.

Der bereits jetzt um seine Zukunft ringende gesamte ländliche Raum wird durch den Wegfall eines Jagdgesetzes auf Bundesebene in Mitleidenschaft gezogen werden!

Warum?

1. Der Katalog der bejagbaren Tierarten wird im Naturschutzrecht definiert. Minister Trittin strebt nach eigenen Angaben "holländische Verhältnisse" an. Dies bedeutet noch 5 bejagbare Tierarten, und zwar diejenigen, die wegen Wildschäden bejagt werden müssen.

Konsequenz: Dramatischer Verlust des Jagdwertes, viele Reviere werden nicht mehr verpachtbar sein. Wildschäden und Tierseuchen müssen entweder zu Lasten der Eigentümer oder über ordnungsrechtliche Maßnahmen eingedämmt werden.

2. EU-Vorgaben (z. B. Vogel-Richtlinie) werden direkt über dasBundesnaturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt werden, die bislang im Bundesnaturschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregelungen für die Jagd werden wegfallen, ebenso die bisherige Befugnis der Länder, Tierarten für jagdbar zu erklären.

Konsequenz: Der Bund wird über das Bundesnaturschutzgesetz den Handlungsspielraum der Länder für deren Jagdgesetze massiv einschränken. Der rechtliche Freiraum, beispielsweise für die Bejagung der Rabenvögel, wird den Ländern genommen werden.

3. Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften werden nicht mehr durch Bundesrahmen vorgegeben. Je nach politischer Konstellation in den Landesregierungen wird entschieden, ob der Grundeigentümer nach eigenem Ermessen die Jagd auf seinem Grundstück zulässt.

Konsequenzen: Jagdrevieren werden zu "Flickenteppichen" aus bejagbaren und nicht bejagbaren Grundstücken. Die ordnungsgemäße Regulierung des Wildbestandes ist nicht mehr möglich. Die Konzentration des Wildes auf nicht bejagbaren Flächen fuhrt zu Krankheiten (Schweinepest) und Wildschäden (insbesondere auch auf den benachbarten Grundstücken).

4. Über das Tierschutzrecht wird die Fangjagd verboten werden. Ziele des Artenschutzes und der Tierseuchenbekämpfung werden konterkariert.

Konsequenzen: Verschiebung des Räuber-Beute-Verhältnisses zu Lasten geschützter und auch nachhaltig nutzbarer Arten. Dadurch zusätzliche Verringerung des Jagdwertes, Tierseuchenbekämpfung muss dann über Ordnungsrecht von denKommungen und Gemeinden erfolgen.

5. Jagdzeiten werden mit Begründungen aus dem Tierschutzrecht verkürzt werden. Die Einzeljagd soll durch Vorgabe von Bewegungsjagden an nur wenigen Tagen im Jahr abgeschafft werden.

Konsequenzen: Die Abschusserfüllung ist nur noch unzureichend leistbar. Wildschäden werden ansteigen. Reviere sind nicht mehr verpachtbar, da Wildschäden weiter bezahlt werden müssen und jagdliches Erleben auf der Einzeljagd wegfällt.

6. Völlige Unterordnung der Jagd in Schutzgebieten sowie großzügige Ausweisung von jagdfreien Zonen in typischen Landschaftsräumen. Dies bedeutet den Verlust zahlreicher Jagdreviere.

Konsequenzen: Dies bedeutet enteignungsgleiche Eingriffe, Wegfall der Jagdpacht sowie Entschädigungsforderungen der Eigentümer.

7. Das Ziel der Föderalismuskommission, dafür Sorge zur tragen, dass EU-Vorgaben schneller umgesetzt werden können, wird beim Wegfall des Bundesjagdgesetzes völlig unterlaufen. Zur Umsetzung in Nationales Recht bedarf es dann regelmäßig 32 Rechtsakte, nämlich einer jeweiligen Änderung der 16 Landesjagdgesetze sowie der 16 Landesjagdverordnungen.

Konsequenz: Das Ziel eines "schlanken Staates" wird kläglich verfehlt! Zusätzliche Kosten werden auf die Länder zukommen. Gegen den Bund werden von der EU wegen Nichtumsetzung Klageverfahren anhängig werden, da der Umsetzungsweg zu lange ist. Dadurch wird der Steuerzahler erneut in Millionenhöhe belastet.

8. Die zentrale Außenvertretung der Bundesrepublik ist nicht mehr gewährleistet. Die Länder möchten ihre Interessen in der EU am liebsten selber wahrnehmen. In Brüssel werden immer häufiger Paketlösungen ausgehandelt, die oft in letzter Minute, kurz vor Mitternacht, völlig unterschiedliche Positionen in einer Art von Kuhhandel miteinander verknüpft. In der EU muss Deutschland daher mit einer Stimme sprechen, und sein Sprecher muss dann auch Prokura haben. Ein Stimmenwirr-warr zwischen Bund und
Ländern (oder gar zwischen den Ländern untereinander) geht zu Lasten des Ganzen.

Konsequenz: Deutschland wird in der Außenvertretung geschwächt. EU-Vorgaben gegen deutsche Interessen werden in Brüssel leichter zu realisieren sein. Die Summe der Konsequenzen aus 1-8 führt zu weiteren direkten negativen Auswirkungen:

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• Einkommensverluste der Grundeigentümer

• Einkommensverluste bei Hotels und Gaststätten

• Umsatzeinbussen bei Jagd- und Freizeitausrüstern

• Umsatzeinbussen bei Fahrzeugherstellern

• Arbeitsplatzverluste

 

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Fremdbestimmung der ländlichen Bevölkerung und Verlust kultureller Identität Aufgeblähte Verwaltungsapparate Verschwendung von Steuergeldem schlechte Vertretung von Deutschland in der EU Betroffen werden Millionen Menschen im ländlichen Raum sein. Deshalb sprechen sich die 6.000.000 Mitglieder des Aktionsbündnisses Forum Natur auch geschlossen für die Beibehaltung des Bundesjagdgesetzes aus. Zum AKTIONSBÜNDNIS S FORUM NATUR gehören die Verbände: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Deutscher Bauernverband, Deutscher Fischereiverband, Deutscher Weinbauverband, Deutsche Reiterliche Vereinigung und Zentralverband
Gartenbau. Unterstützen Sie das Aktionsbündnis Forum Natur! Helfen Sie dem ländlichen Raum! Setzen Sie sich für das Bundesjagdgesetz ein!