Leinenpflicht

Im Frühjahr werden Wald und Wiesen zu einer großen Kinderstube. In der Brut- und Setzzeit herrscht daher vom 1. April bis zum 15. Juli eine gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht für Hunde.

Vom 1.4. bis 15.7. herrscht Leinenzwang für Hunde

Im Frühjahr werden Wald und Wiesen zu einer großen Kinderstube. In der Brut- und Setzzeit herrscht daher vom 1. April bis zum 15. Juli eine gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht für Hunde.

 

Dadurch wird sichergestellt, dass Bodenbrüter, wie Fasan, Rebhuhn, Ente, Kiebitz oder die Feldlerche, bei der Brut nicht gestört werden. Denn dann würde diese fluchtartig das Gelege verlassen und die Eier kühlen ab oder fallen Nesträubern zum Opfer. Auch können freilaufende Hunde bereits geborene Jungtiere aufschrecken und gefährden.

 

Aber nicht nur die Bewegungen von Hunden stören in dieser Zeit die Wildtiere. Bereits der Hundegeruch in einer Wiese kann dazu führen, dass ein Muttertier diese Gebiet meidet – auch wenn dort ein Jungtier auf Muttermilch wartet. Daher sind auch Hunde, die vermeintlich bei Fuß bleiben, anzuleinen.

 

Hält man sich nicht an den Leinenzwang zwischen dem 1. April und dem 15. Juli ist mit einem Bußgeld zu rechnen.