Natur- und Artenschutz

Jagd und Naturschutz sind fest miteinander verbunden – ohne eine intakte, artenreiche Natur ist Jagd nicht möglich.

Deshalb sind Jäger Naturschützer. Auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) hat anerkannt, dass die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu deren Bewahrung beiträgt. Nur wer Lebensräume gestaltet, kann ihre natürlichen Ressourcen auch nachhaltig nutzen. Das Bundesjagdgesetz hält Schutz und Nutzung unter dem Begriff "Hege" fest, den man heute mit "Erhalt und Pflege" von Tierbeständen übersetzen könnte. Zu den häufigsten Naturschutzmaßnahmen der Jäger zählen Biotopschutz, Biotopvernetzung und gezielte Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten.

Um eine möglichst artenreiche und landschaftstypische Kulturlandschaft zu erhalten, investieren Jäger nicht nur beträchtliche private Gelder sondern auch viel ehrenamtliche Zeit. Jagd ist also Ergänzung und Partner des Naturschutzes.


Zudem sammeln die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen flächendeckend Informationen zum Zustand und der Entwicklung heimischer Arten. Im Blick haben die Jäger auch die Ausbreitung gebietsfremder und invasiver Arten (Neozoen, Neophyten).
 

Die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE)
Das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen

 

Verankerung in der Satzung der LJN

§2 Aufgaben und Ziele

(1) Zweck der Landesjägerschaft Niedersachsen als anerkannter Naturschutzverband ist die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

(2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch:

1. Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

2. Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung.

3. Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung, durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln oder im Rahmen des § 58 AO.

4. Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.

5. Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

Fangjagd ist praktizierter Artenschutz

Tierschutzgerecht und ein Plus für den Artenschutz, das ist Fangjagd, wie sie von Jägern durchgeführt wird. Eine Vielzahl von Naturschutzprojekten – etwa zum Schutz von Wiesenbrütern wie hier in Nordkehdingen – zeigt, dass Artenschutz mit Lebensraumgestaltung alleine nicht zum gewünschten Erfolg führt. Jägerinnen und Jäger haben eine fundierte Ausbildung für Fangjagd und sind kompetente Partner für zahlreiche Artenschutzprojekte in Deutschland.