VGH Natur- und Umweltpreis 2017

Zum dritten Mal loben die VGH Versicherungen den VGH Natur-und Umweltpreis aus, um Projekte zur Förderung der frei lebenden Tierwelt zu unterstützen.

VGH Natur- und Umweltpreis: Versicherer fördert auch 2017 innovative Projekte für den Artenschutz
 
Bereits zum dritten Mal loben die VGH Versicherungen den VGH Natur-und Umweltpreis aus. Der Wettbewerb wurde 2015 ins Leben gerufen, um Projekte zur Förderung der frei lebenden Tierwelt zu unterstützen. Von Anfang an bewarben sich Jägerschaften und Hegeringe mit einer Reihe preiswürdiger Maßnahmen.

Für das Jahr 2017 bietet die VGH allen Jägerschaften und Hegeringen erneut die Möglichkeit zu zeigen, auf welch vielfältige Weise Jägerinnen und Jäger sich für die Natur, die Umwelt und den Artenschutz engagieren.

Der VGH Natur- und Umweltpreis hat das Ziel, die Umsetzung geeigneter Hegemaßnahmen zu fördern. Gleichzeitig soll der Wettbewerb den Erfolg nachhaltiger Projekte sichtbar machen und dazu motivieren, vergleichbare Maßnahmen zu organisieren.
Wer kann sich um den VGH Natur- und Umweltpreis bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind alle Hegeringe und Jägerschaften der Landesjägerschaft Niedersachsen.


Sie können Maßnahmen einreichen, die innerhalb der letzten fünf Jahre (seit 2012) umgesetzt wurden. Eine Jury, die sich aus Vertretern der VGH Versicherungen und der Landesjägerschaft Niedersachsen zusammensetzt, bewertet die vorgestellten Maßnahmen.
Siegerehrung auf der Messe „Pferd & Jagd“

Aus allen Bewerbungen werden drei Projekte gewählt, auf die sich das Preisgeld in Höhe von insgesamt 7.500 Euro verteilt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt wie in den Vorjahren Anfang Dezember im Rahmen der Messe „Pferd & Jagd“ in Hannover.
Bewerbungsstart am 1. April

Alle Jägerschaften und Hegeringe, die entsprechende Projekte realisiert haben, sind eingeladen, ihre Wettbewerbsbeiträge vom 1. April bis zum 29. September 2017 bei den VGH Versicherungen einzureichen (service(at)vgh.de, Betreff: VGH Natur- und Umweltpreis – Abteilung HB2).

Die Ausschreibungsunterlagen liegen den Vorsitzenden der Jägerschaften und Leitern der Hegeringe vor.