Umgang mit auffälligem Wolf im LK Oldenburg

Nds. Umweltministerium konkretisiert Maßnahmen

Wölfe - auch der Umgang mit verhaltensauffälligen - unterstehen den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Für Maßnahmen die im Zusammenhang mit solchen Tieren getroffen werden sind daher nicht die Jägerinnen und Jäger zuständig, sondern behördlich bestellte Amtspersonen. Weitere Informtaionen (Stellungnahme und den Erlaß des Nds. Umweltministeriums) finden Sie hier: 

 

Stellungnahme des Nds. Umweltministeriums

Erlass des Nds. Umweltministeriums

Die Presskonferenz vom gestrigen Tage zum Nachschauen: