Treffen der Inseljägerschaften mit Nationalpark- und Domänenverwaltung

Inseljägerschaften fordern keine weiteren Einschränkungen der Jagdpachten Im Nationalpark Nds. Wattenmeer

(PI Inseljägerschaften) Auf Initiative der Inseljägerschaften von Borkum bis Wangerooge fand am 12.09.2016 ein Gespräch mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, der Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen und Vertretern der Inseljägerschaften in Wilhelmshaven statt.

Auslöser des Gesprächs war die zunehmende Verschlechterung der Jagdpachtbedingungen auf den bewohnten ostfriesischen Inseln ohne Berücksichtigung der regionalen Belange der einheimischen Bevölkerung, wie es das Nationalparkgesetz fordert! Die Inseln liegen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und die Jagd dort stellt besonders hohe Anforderungen an den Naturschutz, gleichwohl genießen und verdienen die dort lebenden Menschen mit ihren Jahrhunderte alten Nutzungsrechten einen besonderen Schutz unserer Gesellschaft.


1986 wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auf den ostfriesischen Inseln eingeführt. Der Nationalpark ist in drei unterschiedlich stark reglementierte Schutzzonen unterteilt. Dieses Gedankengut für zonierte Schutzzonen ist dem UNESCO Programm „Man and Biosphere“ entnommen und stellt einen international akzeptierten Ansatz des Miteinanders von Mensch und Natur dar. Gemäß diesem UNESCO Programm und den IUCN-Richtlinien für das Management von Nationalparken wurden die tradierten Nutzungsrechte der einheimischen (indigenen) Bevölkerung damals bewusst vom Schutzzweck des Nationalparks freigestellt. Dazu gehört z. B. das Sammeln von Speisepilzen und Beeren, das Schlittschuhlaufen, das Wattwurmstechen und eben auch die Jagdausübung in jeder Schutzzone.


Wir haben mit der Nationalparkverwaltung und der Domänenverwaltung die Bedingungen der Jagdpachtverträge sachlich und fachlich fundiert diskutiert und wir bedanken uns ausdrücklich bei der Nationalparkverwaltung für die Ausrichtung und den Rahmen des Treffens, dass in dieser Zusammensetzung bisher einmalig war. Wir haNationalben deutlich gemacht, dass wir keine weiteren Einschränkungen der Jagdpachten mehr akzeptieren werden, die sich nicht am obigen Gedankengut festmachen lässt und nicht sachlich-fachlich begründet ist. Dazu zählt insbesondere die Jagdausübung auf die Waldschnepfe, die im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer keinen besonderen Schutzstatus genießt. Diese Art kann nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie uneingeschränkt bejagt werden, wie auch die Nationalparkverwaltung zugegeben hat. Ein besonderer „Zugvogelschutz“ existiert nicht im Nationalparkgesetz. Geschützt sind Lebensräume und wertbestimmende Arten, die im Gesetzestext klar definiert sind. Die Waldschnepfe gehört nicht dazu und sollte weiterhin auf dem Speiseplan der einheimischen Bevölkerung stehen.