Illegale Tötung eines Seeadlers

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. setzt Belohnung aus

© Rolfes/DJV

Im Zusammenhang mit der Entdeckung eines illegal getöteten Seeadlers im Landkreis Stade in der vergangenen Woche, setzt die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, aus.

Bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls hatten sich die Landesjägerschaft Niedersachsen wie auch die örtlichen Jägerschaften Stade und Hadeln-Cuxhaven ausdrücklich und in aller Form von dieser Tat distanziert und betont, dass für strafrechtlich bewährte Artenschutzvergehen weder Verständnis noch Platz im Verband ist: „Mit der ausgesetzten Belohnung wollen wir ein weiteres Zeichen setzen, dass wir ein Höchstmaß an Interesse daran haben, dass dieser Vorfall aufgeklärt wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Da nach wie vor aber noch nicht alle genauen Umstände der Tat bekannt seien, gelte es weiterhin vorschelle Urteile und Verallgemeinerungen zu vermeiden.

Dies gelte auch für den kurze Zeit später bekannt gewordenen Fall einer möglichen Vergiftung zweier Mäusebussarde, die in örtlicher Nähe –  ebenfalls im Bereich des Baljer Außendeichs  – verendet aufgefunden worden sind. Auch hier werde es – sollte sich der Verdacht bewahrheiten und sich herausstellen, dass ein Jäger und Verbandsmitglied verantwortlich sei –  verbandsintere Disziplinarmaßnahmen geben.

Hier gelte die Position der Jägerschaft selbstverständlich gleichermaßen: „Die illegale Verfolgung von Greifvögeln ist alles anderes als ein Kavaliersdelikt und wir distanzieren uns ausdrücklich und in aller Form hiervon“. Die die bereits im Jahre 2007 unterzeichnete Hannoversche Erklärung gegen illegale Verfolgung von Greifvögeln in Niedersachsen, gelte grundsätzlich und selbstverständlich für alle Greifvogelarten – nicht nur für Seeadler oder Mäusebussard, so der LJN-Präsident weiter.