Bundestag und Bundesrat beraten über Waffengesetz

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Zeitgleich hat auch der Bundestag über das Gesetz debattiert

(Berlin, 10. März 2017) Der Bundesrat hat heute zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung Ende Januar 2017 beschlossen hat, sollen unter anderem neue Bestimmungen für die Waffenaufbewahrung erlassen werden. Nachbesserungen beim vorgesehenen Bestandsschutz für Waffenschränke, die der bisherigen Norm entsprechen, lehnt der Bundesrat ab. Der DJV kritisiert  diese Entscheidung und fordert weiterhin praxisgerechte Nachbesserungen.

Bundesrat sieht illegale Waffen als Hauptproblem

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist und erkennt ausdrücklich an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Dort und nicht beim legalen Waffenbesitz müssten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen. Diese Position begrüßt der DJV. Bereits Ende 2016 formulierte der Sachverständige von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei einer Anhörung im Bundestag: Schusswaffen, die für Straftaten einschließlich Terrorismus verwendet werden, gelangten kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden.

Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundesrat heute zudem ein Ansinnen Bremens, ein Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen auszusprechen. Dieses Vorhaben hat der DJV bereits vor Monaten als Augenwischerei abgelehnt. Eine entsprechende Vorschrift gab es übrigens im Waffengesetz schon einmal - sie wurde allerdings bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant.

DJV benennt kritische Punkte

Kritisch sieht der DJV die erneute Bundesratsforderung nach einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Bereits im Vorfeld haben DJV und weitere, im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossene, Verbände dies abgelehnt. Auch die Bundesregierung hatte den Vorschlag in ihrer Stellungnahme kritisiert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht dagegen - neben einigen sinnvollen Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und Bereinigungen - auch eine Anpassung an neuere Normen und eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards für Waffen vor. Vor allem diesen Punkt haben DJV und FWR bereits in der Verbändeanhörung Ende 2016 kritisiert: Eine deutliche Anhebung der schon jetzt hohen Aufbewahrungsstandards sei nicht nötig und angesichts des damit verbundenen Aufwands unverhältnismäßig. Keine Bedenken bestünden dagegen gegen eine Ersetzung der geltenden Standards durch die aktuellen Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450.

Erste Lesung im Bundestag

Parallel zum Bundesrat hat sich heute der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes in erster Lesung beschäftigt. Nun werden die zuständigen Ausschüsse darüber beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten darüber abschließend beraten soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten auch die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Verbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden und verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Sie sprach sich hingegen ebenfalls für eine zusätzliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeitsprüfung aus.

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrscht: Sie bezeichnete Repetierwaffen