Berufsgenossenschaft verschickt neue Bescheide

Wer den Vorauszahlungsbescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der LBG Widerspruch einzulegen.

Nach der Fusion zur bundesweit tätigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft haben die Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer vor geraumer Zeit Bescheide erhalten. Zum Teil liegen die Beiträge erheblich höher als in der Vergangenheit. Deswegen sind in Sachsen-Anhalt mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Unter Bezugnahme auf diese anhängigen „Musterverfahren“ haben auch in Niedersachsen viele Beitragspflichtige Widerspruch eingelegt.

Nachdem die Gerichtsverfahren immer noch nicht entschieden sind, sind die Widerspruchsverfahren vorläufig ausgesetzt.

Nunmehr versendet die Berufsgenossenschaft Beitragsvorschussbescheide für das laufende Jahr. Sie verlangt 80 % des Beitrages für das Umlagejahr 2013. Voraussichtlich im August 2015 wird dann der endgültige Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2014 versandt.

Wer den Vorauszahlungsbescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der LBG Widerspruch einzulegen. Er sollte sich auf die noch laufenden Musterverfahren in Sachsen-Anhalt beziehen und die Aussetzung des Verfahrens beantragen.

Die Einlegung des Widerspruchs bewirkt, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird und – falls die Musterverfahren in Sachsen-Anhalt zum Erfolg führen – eine Neuberechnung für die Betroffenen erfolgt. Sie entbindet aber nicht von der vorläufigen Zahlung des festgesetzten Betrages. Die Widerspruchsführer sollten daher ausdrücklich unter Hinweis auf ihren eingelegten Widerspruch den Beitrag bezahlen.