Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Formular für Musterwiderspruch

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verschickt zurzeit ihre Bescheide. Darin wird der Beitrag für das Jahr 2015 sowie der Beitragsvorschuss für das Jahr 2016 festgesetzt (vgl. NJ 16/2016). Gegenüber der damaligen Mitteilung ist nun eine neue rechtliche Situation entstanden.

Der Bescheid stützt sich wiederum auf die derzeitige Satzung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Danach werden Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes oder Eigenjagdbezirkes oder Inhaber eines Eigenjagdbezirkes beitragsmäßig begünstigt, wenn sie zugleich Landbewirtschafter sind, die im selben oder in einem angrenzenden Landkreis Flächen bewirtschaften. Wegen dieser Besserstellung einiger Beitragszahler, die dann zu Lasten der übrigen Beitragszahler geht, ist beim Sozialgericht Hannover – S 58 U 304/15 – mit Unterstützung des Deutschen Jagdverbandes ein Musterklageverfahren anhängig.


Wenn das Sozialgericht Hannover im dort anhängigen Verfahren den angegriffenen Bescheid für rechtswidrig hält, hat das nicht unmittelbare Auswirkungen auf übrige Bescheide. Vielmehr ist derjenige, der sich gegen die Festsetzung wendet, verpflichtet, seinerseits Rechtsmittel einzulegen. In Frage kommt der Widerspruch. Er ist innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einzulegen. Wer dies tut, dem sei empfohlen, mit der Einlegung des Widerspruchs, der nicht begründet werden muss, gleichzeitig zu beantragen, die Entscheidung über den Widerspruch auszusetzen, bis das Sozialgericht Hannover in dem Klageverfahren entschieden hat. Nur dann kann er sicher sein, dass er bei einem positiven Ausgang eines Gerichtsverfahrens hiervon profitiert.


Hier finden Sie ein entsprechendes Musterwiderspruchsschreiben.