Naturschutz

Praktizierter Naturschutz

Der Verdener Hegefonds



Arten- und Naturschutzmaßnahmen der Jägerschaft Verden

 

“Die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten wird von denen am besten erhalten, die aktiv und nachhaltig einiges davon nutzen“. Diese Erkenntnis der Vereinten Nationen auf der Weltumweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro ist die Basis, auf der die Jägerschaft des Landkreises Verden e. V. ihre Natur- und Artenschutzaktivitäten aufbaut.

Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen unseres Wildes und vieler weiterer Arten ist Grundlage des jägerischen Selbstverständnisses. Dafür setzen wir Jäger erhebliche finanzielle Mittel ein und sind bereit, Verantwortung im Bereich des Natur- und Artenschutzes zu über­nehmen. Die Veränderungen in der Landwirtschaft, wo nachwachsende Rohstoffe immer mehr an Bedeutung gewinnen und Stilllegungsflächen wieder der intensiven Bewirtschaftung zugeführt werden, erschweren die Lebenssituation für bedrohte Tierarten oder Naturschutzmaßnahmen zunehmend. Geeignete Flurstücke stehen immer weniger zur Verfügung.

Aus diesem Grund hat die Jägerschaft des Landkreises Verden gemeinsam mit dem Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises im Jahr 2007 ein Programm zum Natur- und Artenschutz im Landkreis Verden entwickelt, den „Verdener Hegefonds“. Die beschlossenen Maßnahmen werden größtenteils in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert, von den Jägern initiiert und gemeinsam mit den Landwirten vor Ort in die Praxis umgesetzt. 

Vorrangiges Ziel dieser Initiative ist die Vernetzung von Lebensräumen, um damit einen Biotopverbund herzustellen. Ein Ziel, das die Jägerschaft Verden seit vielen Jahren in kleinerem Rahmen durch das Pflanzen von Hecken und Sträuchern, insbesondere in der Feldflur, und durch die Anlage von Feuchtbiotopen vorantreibt. Im Rahmen des „Verdener Hegefonds“ wird dieser Arbeitspunkt wird weiter forciert.

Ein neuer Schwerpunkt der Hegefondsaktivitäten sind die „Hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen“ auf sonst intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Für den Erhalt und die Förderung der Ackerbegleitbiotope eignen sich unserer Meinung nach vor allem Maßnahmen, die in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert werden können und nicht zu einem dauerhaften Flächenverlust führen. Damit steigt nämlich die Akzeptanz bei Landwirten, uns bei der Durchführung dieser wichtigen Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Aber allein die Maßnahmen zur Biotopverbesserung reichen nicht aus, um bedrohte Arten zu erhalten, wenn nicht gleichzeitig die Einwirkungen der Beutegreifer auf Gelege, Küken und Jungtiere reduziert werden. Deshalb fördert der Hegefonds die tierschutzkonforme Fallenjagd und die Anlage von Kunstbauen.

Abgerundet wird das Hegefondsprogramm durch die Förderung von Wildunfallverhütungsmaßnahmen.

Der „Verdener Hegefonds“ setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:

1.) Investitionen in Grunderwerb und biotopschaffenden Maßnahmen 

2.) Durchführung von hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen  

3.) Durchführung von hegerischen Maßnahmen

1.) Investitionen in Grunderwerb und biotopschaffenden Maßnahmen

Der Landkreis Verden fördert Grunderwerb und biotopschaffende Maßnahmen der Jägerschaft mit einer Zuwendung von maximal 50% der nachgewiesenen Kosten. Der Rest wird bei Grunderwerb von der Jägerschaft und bei Biotopbau soweit möglich durch Drittmittel, z.B. der Bingostiftung und durch die Jagdausübungsberechtigten, finanziert. Die investiven Maßnahmen müssen der Erhaltung oder Verbesserung der Fläche aus ökologischer Sicht dienen. Flächen und Biotope müssen dem Naturschutz für mindestens 30 Jahre zur Verfügung stehen.

In den ersten drei Jahren (2008 bis 2010) wurden acht Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 10 ha gekauft. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Flächen, die bei der Flurbereinigung als zu klein oder zu feucht zurückgeblieben sind oder um kleine Feuchtwiesen, die für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet sind.

Im gleichen Zeitraum wurden zwölf Feuchtbiotope angelegt. Davon vier auf neu gekauften Flächen der Jägerschaft, eins auf einer Fläche des Landkreises Verden und die restlichen sieben auf privaten Flächen von Revierverantwortlichen.


Eine feuchte Wiese in Dauelsen


... wird zu einem wertvollen Feuchtbiotop.


Umweltminister Sander und KJS Vorsitzender Luttmann enthüllen eine Biotop-Tafel

2.) Hegerische Bewirtschaftungsmaßnahmen

Nicht die Intensität der Bewirtschaftung, sondern die vergrößerten Feldschlaggrößen und damit die Senkung der Lebensraumkapazität ist für die Abnahme der Leitart Rebhuhn in der Feldflur von ausschlaggebender Bedeutung. Das Rebhuhn benötigt aus brutbiologischen Gründen die klein parzellierte Feldflur, da es große Felder nur im Randbereich – bis zu einer Tiefe von etwa 20 m – für die Anlage des Geleges zu nutzen vermag. Die Mitte eines großen Feldes ist für das Rebhuhn unter diesem Aspekt ein „toter“ Lebensraum. Durch große Feldschläge werden aber nicht nur die für die Gelegeanlage notwendigen Randbereiche kleiner, sondern es kommt dadurch auch automatisch dazu, dass sonnenbeschienene Bereiche immer weniger werden, die in der Regel am Feldrand zu finden sind. Diese Bereiche sind für das Aufwachsen vieler Feldbewohner - insbesondere für die Rebhuhnküken - von existentieller Bedeutung. Diese benötigen derartige bewuchsfreie Stellen nicht nur zum Sich-Sonnen und -Hudern (Staubbaden), sondern auch für die Aufnahme von Insekten. Im Innern der heute lückenlos stehenden Getreide, Zuckerrüben- oder Maisschläge ist ihnen dies aber kaum noch möglich.

Eine Literaturstudie im Auftrag des Deutschen Jagdschutz-Verbandes zeigt: Diese sogenannten Ackerbegleitbiotope stellen gerade für Tiere bedeutende Refugien dar und bilden ein konstantes Nahrungsreservoir. Die Artenvielfalt in der Feldflur lässt sich mit Blühstreifen und andere "Begleitbiotope" sogar erheblich steigern, so das Fazit der Wissenschaftler des Kölner Büros für Faunistik. Zudem haben solche Biotope für zahlreiche Tierarten eine bedeutende Funktion als Korridore und Trittsteine, resümieren die Wissenschaftler. Erst durch diese können Tiere die teils erheblichen Strecken zwischen geeigneten Lebensräumen überwinden und sich erfolgreich vermehren. Die Studie widerlegt die These, dass von Brachen oder Ackerrandstreifen vor allem landwirtschaftliche Schädlinge profitieren und sich in der angrenzenden Feldflur ausbreiten. Gewinner scheinen vielmehr die Nützlinge zu sein.

Ausgewertet wurden über 250 Studien aus den Jahren 1985 bis 2005.

Ausnahmegenehmigung CROSS COMPLIANCE

Damit die Jägerschaft Verden diese hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen anbieten kann, die allesamt wissenschaftlich nachgewiesenen positive Auswirkungen auf die Artenvielfalt der Feldflur haben, hat sie eine Ausnahmegenehmigung für die Bearbeitung der in den Programmen vorgesehenen (Huder-) Streifen während der Hauptbrut- und Aufzuchtzeiten vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium erhalten. Den teilnehmenden Landwirten entsteht durch die Durchführung der hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen kein Nachteil 

Im Rahmen der hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen werden folgende Maßnahmen gefördert:

 

2.1) Wildtierfreundliche Flächenstilllegung

Ziel des Programms ist die Anlage von Wildäckern auf Stilllegungsflächen. Dabei wird über zusätzlich geschaffene Saumzonen Artenvielfalt gefördert und den Rebhühnern als Saumzonenbewohnern neuer Lebensraum für Brut und Aufzucht erschlossen. Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die mehrjährige Anlage von Wildäckern auf Bracheflächen vor. Vor der Aussaat muss eine einwandfreie Saatbeetbereitung vorgenommen werden. Das Saatgut soll in einem Abstand von mindestens 26 cm ausgesät werden. Innerhalb der Wildackerflächen muss mindestens alle 40 Meter ein ca. 2 Meter breiter, bewuchsfreier Streifen belassen bzw. erhalten werden. Nach spätestens drei Jahren ist zur Fortsetzung des Programms eine Neueinsaat erforderlich. Der letzte Aussaattermin ist der 15. Mai, der Umbruch darf nicht vor dem 1. September des folgenden Jahres erfolgen. Die Jägerschaft stellt die Saatmischungen zur Verfügung. Für die Einsaat auf Stilllegungsflächen sowie das Freihalten der Zwischenstreifen erhält der Landwirt jedes Jahr eine Anerkennungsprämie von 100,00 €/ha.


Bisher geförderte Maßnahmen Flächenstilllegung:

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl (n)

10

12

11

10

Fläche (ha)

15

14

11

8,5

2.2) Huder- und Blühstreifen

Mit der Anlage von Feldrain-Blühstreifen schaffen wir zusätzliche Streifenstrukturen in der Feldmark, Übergangsflächen zu ökologisch sensiblen Bereichen,  Nahrung und Rückzugsraum für Insekten, sowie Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere.

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die jährliche Anlage von Blühstreifen mit einer Breite von mindestens 3 bis höchstens 24 Metern auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen vor. Innerhalb dieses Blühstreifens kann ein max. 3 Meter breiter (max.50% der Gesamtbreite) bewuchsfreier Streifen belassen werden. Die Huder- und Blühstreifen dürfen max. 25% der Schlagfläche einnehmen und können sowohl am Feldrand als auch zur Untergliederung von großen Feldschlägen angelegt werden. Sie müssen bis zum 15. Mai aus verschiedenen standortangepassten Blütenpflanzenarten angelegt werden und dürfen nicht vor Ende der Herbstblüte, also nicht vor dem 1. Oktober umgebrochen oder anderweitig beseitigt werden. Die Jägerschaft stellt die Saatmischungen zur Verfügung. Als Anerkennungsprämie werden 0,05 €/qm an den bewirtschaftenden Landwirt gezahlt.


Huder- & Blühstreifen im Juli


und im September mit Wildabwehrzaun

Geförderte Maßnahmen Blüh- & Huderstreifen:

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl (n)

49

59

74

98

Fläche (ha)

20

24

25

29

2.3) Wildtiergerechter Zwischenfruchtanbau


Nach der Ernte soll den Leitarten der Feldflur Rebhuhn und Feldhase zusätzlich Deckung und Nahrung bis zur Frühjahrsbestellung geboten werden. Die Aussaat muss bis zum 15. September und der Umbruch darf nicht vor dem 1. März erfolgen. Es werden max. 1/3 der empfohlenen Saatmenge für Zwischenfrüchte eingesetzt. Als Anerkennungsprämie werden 50,00 €/ha für die Bewirtschaftung an den bewirtschaftenden Landwirt gezahlt.

 

 

 

Geförderte Maßnahmen Zwischenfruchtanbau

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl (n)

8

16

21

NA

Fläche (ha)

75

123

112

NA

2.4) Lerchenfenster

"Lerchenfenster" – So heißt ein neuartiges Konzept zum Schutz der Feldlerche und anderer Feldbrüter. Die „Lerchenfenster” wurden von Landwirten und Naturschützern in England entwickelt. Sie sollen im Wintergetreideacker (nicht im Getreideacker der z.B. für Biogasanlagen vor dem 16. Juli abgeerntet wird, nicht im Sommergetreide) als künstliche Fehlstellen angelegt werden. Die Feldlerchen können Wintergetreideäcker mit Fenstern besser für eine zweite Brut nutzen. Sie müssen ihre Reviere nicht verschieben. Sie legen ihre Nester verstärkt in der Nähe der Fenster an. Dabei nutzen sie die Fenster als "Landebahnen", um dann zum Nest im Bestand zu laufen. Sie nutzen die Fenster zur Nahrungssuche; denn auf den Fenstern kommen mehr Insekten vor als im Bestand. Auch andere Arten nutzen die Fenster: Feldhase, Neuntöter, Turmfalke, Wiesenweihe, Rebhuhn...

Lerchenfenster können einfach durch gezieltes Anheben der Sämaschine  bei der Wintergetreideaussaat angelegt werden. Auch nach der Einsaat ist eine mechanische Anlage, z.B. durch Grubbern, bis Ende Dezember möglich. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 

  • zwei bis drei Fenster/ha von jeweils mindestens 20m² Größe,
  • die Förderungshöchstgrenze liegt bei 100 Lerchenfenster je Betrieb,
  • möglichst großen Abstand zu den Fahrgassen halten (diese werden von Fressfeinden wie Fuchs oder Katze als Wege genutzt),
  • mindestens 25 m vom Feldrand sowie 50 m von Straßen, Hecken und Greifvogelansitzen entfernt,
  • nach der Anlage kann das Lerchenfenster wie der restliche Schlag bewirtschaftet werden.

Das ist einfach und betrifft nur 40 von 10.000 m². Aber es verdreifacht den Bruterfolg der Lerchen im Wintergetreide! Für die Ertragsminderung werden die teilnehmenden Landwirte mit mindestens 5 €/Fenster aus dem Verdener Hegefonds entschädigt. Abhängig von der Anzahl Lerchenfenster, die im Landkreis Verden angelegt werden und der Fördersumme, die wir von der LJN bekommen, kann die Förderung auf bis zu 10 €/Fenster angehoben werden. 

Laut Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium beeinträchtigt die Anlage von Lerchenfenstern nicht die Beihilfefähigkeit von Antragsflächen. Die teilnehmenden Landwirte sollten bei der Abgabe des nächsten Flächenprämiensammelantrags auf die Teilnahme am Lerchenfenster-Programm hinweisen.








Lerchenfenster zu vier unterschiedlichen Jahreszeiten

Geförderte Maßnahmen Lerchenfenster

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl Äcker

--

109

104

NA

Anzahl Fenster

--

1212

1182

NA

3.) Durchführung von hegerischen Maßnahmen

 

3.1) Nisthilfen in heimischen Wäldern

Nisthöhlen sind eine nachgewiesene Möglichkeit den Lebensraum vieler unserer heimischen Vogel- und Fledermausarten zu verbessern und damit in der Fortwirtschaft z.B. gegen den Schwammspinner, Eichenwickler und andere Schadinsekten vorzugehen. Der Vorstand der Jägerschaft hat deshalb beschlossen die Förderung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse ab Herbst 2011 als ein neues Programm in den Verdener Hegefonds mit aufzunehmen. Finanziell ermöglicht wird diese Entscheidung durch die Bingostiftung, die uns eine Startförderung von ca. 25.000 € in den ersten drei Jahren zur Verfügung stellt. Wir empfehlen, die Nisthöhlen in der Nähe von jagdlichen Ansitzeinrichtungen anzubringen. Das führt zum einen dazu, dass die zukünftigen Ansitze durch das neue Leben im näheren Umkreis der Ansitzeinrichtung aufgewertet werden und zum anderen fällt es dann leichter die jährlich fälligen Reinigungen der Nisthöhlen zusammen mit der Überprüfung der Ansitzeinrichtung durchzuführen.

Zum Einsatz kommen hochwertige Schwegler-Holzbeton-Nisthilfen. Sie sind widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und anderen Beeinträchtigungen, wie z.B. Spechtattacken oder Angriffe von Beutegreifern. Das dafür verwendete spezielle Holzbeton-Material ist ein Naturprodukt aus ca. 75% Holz und klimaausgleichenden Zuschlägen, z.B. Ton, Lehm, etc. Es isoliert daher hervorragend gegen Temperaturschwankungen und ist äußerst atmungsaktiv. Der große Erfolg und höchste Belegungsquoten sind seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt, u. a. durch unzählige Empfehlungen von international führenden Naturschutzverbänden, staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen.

Den Schwerpunkt des Programms bildet das Aufhängen von Nisthöhlen für Kleinvogelarten mit integrierten Katzen- und Marderschutz in der Vorderwand. Wir werden zwei unterschiedliche Fluglochgrößen einsetzen:

-       oval 30 mm x 45 mm ist die „Universalgröße“ in der fast alle Kleinvogelarten Zugang finden.

-       rund 27 mm erlaubt nur den Zugang für Kleinmeisen (Blau-, Sumpf-, Tannen und Haubenmeise). Die größeren Arten wie Kohlmeise, Kleiber und Sperling werden ferngehalten.

Nicht nur aus Gründen der Artenvielfalt, sondern beispielsweise auch zur Unterstützung der Mäusebejagung ist das Aufhängen von Eulenhöhlen vorgesehen. Sie sind ein Ersatz für großräumige Spechthöhlen wie sie in alten Bäumen vorkommen. Als Nachmieter sind hier oft auch andere Tierarten, wie z.B. Eichhörnchen anzutreffen.

Auch heimische Fledermäuse sind zum größten Teil auf den Lebensraum Wald angewiesen. Für sie ist ein häufiger Quartierwechsel typisch, der zu einem großen Bedarf an geeigneten Baumhöhlen und Spaltenquartieren führt. Ideale Verstecke sind jedoch ein großer Mangel in unseren Wäldern. Die von uns zur Installation vorgesehene Universalhöhle bietet allen im Wald lebenden Fledermäusen ein ideales Versteck.

Mit einem kleinen Schild auf den Nistkästen weisen wir auf die Initiatoren der Aktion, Jägerschaft Verden und Bingostiftung, hin.

Antragsformular zum Herunterladen


3.2) Hegebüsche & Streuobstwiesen

Bei den Hegebuschanpflanzungen in der meist ausgeräumten Feldflur steht die Schaffung von Deckungsmöglichkeiten im Vordergrund. Aber es werden natürlich vielfache Effekte erreicht. Durch den stufigen Aufbau aus hohen und niedrigen Büschen und vielen Sträuchern schafft man einen Etageneffekt, der vielen Wildarten, Kleinsäugern, Vögeln, Kriechtieren und Insekten als Lebensraum nützlich ist. Weiterhin wirken die Hegebüsche als optische Bereicherung des Landschaftsbildes, als Sichtbegrenzung, als Wind- und Erosionsschutz und zum Binden von Luftfeuchtigkeit, Wärme, Staub und Lärm. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bezuschusst den Ankauf von in der Regel 2-3-jährig verschulten Pflanzen bis zur Höhe von 75% der Pflanzkosten, die restlichen 25% werden aus dem Hegefondsbudget bezahlt. Bezuschusst werden nur heimische Sträucher und Bäume aus der potentiell natürlichen Pflanzengesellschaft des jeweiligen Naturraumes (siehe Vorgaben der LJN Förderrichtlinie).

Für den Naturschutz sind die Streuobstbestände wahre Paradiese für bedrohte Arten. Mit einer jährlichen Mahd der Standortfläche und ohne den Einsatz synthetischer Pflanzenbehandlungsmittel bieten sie einer enormen Vielfalt an Vögeln, Insekten und Pflanzen eine Heimat. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten stellen Streuobstbestände einen Lebensraum mit herausragender biologischer Vielfalt dar. Mit finanzieller Unterstützung der Bingostiftung fördern wir die Anlage von Streuobstbeständen durch die Übernahme der Pflanzenkosten

Streuobstbestände in der Landschaft stellen wertvolle Lebensräume mit vielen Funktionen dar. Sie dienen dem Arten-, Boden- und Wasserschutz und tragen zum Klimaausgleich bei. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Dazu gehören beispielsweise Vögel (z. B. Rotkopfwürger, Steinkauz, Wiedehopf, Wendehals, Grün- und Grauspecht), Fledermäuse, Garten und Siebenschläfer sowie viele Insekten (z.B. Admiral, Trauermantel, Bienen). Gleichzeitig besitzen sie eine herausragende Bedeutung als Genreservoir für rund 3.000 Obstsorten allein in Deutschland. Im Rahmen des Verdener Hegefonds fördern wir die Neuanlage von Streuobstbeständen mit finanzieller Unterstützung der Bingostiftung. Auf Antrag übernehmen wir 100% der Pflanzenkosten für alte hochstämmige Sorten und erwarten eine naturschonende Bewirtschaftung.


3.3) Bejagung von Beutegreifern

Durch biotopverbessernde Maßnahmen allein kann keine Trendwende für bedrohte Arten herbeigeführt werden. In unserer Kulturlandschaft, in der die Regeln unbe­rühr­ter, von Menschen unbeeinflusster Naturlandschaf­ten in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt worden sind, ist das Gleichgewicht zwischen Beu­te­greifer und Beutetier nicht mehr funktionsfähig. Zusätzlich zur Biotopverbesserung ist eine effektive Beutegreiferreduktion unbedingt erforderlich, um einen positiven Effekt auf die Entwicklung der bedrohten Tierarten zu erzielen. Die Bejagung von generalistischen Beutegreifern schließt ohne wenn und aber den Einsatz bewährter, d.h. auf ihre Tierschutzkonformität hin ge­prüfter Fangsysteme im Rahmen nationaler und euro­päischer Vorgaben ein, da der Umfang der notwendigen Reduktion mit Flinte und Büchse eindeutig nicht zu schaffen ist. Aus diesem Grund hat die Jägerschaft Verden die Förderung der intensiven Bejagung von Beutegreifer durch die Anlage von Rohrfallen, Fangbunkern und Kunstbauen in den Hegefonds aufgenommen. Die Förderung beträgt max. 75 % der Gesamtkosten (50% Hegefonds + 25% Jägerschaft), höchstens aber für Reviere:

<  500 ha: max. Förderung (150 +   75,0) 225,0 €/Jahr (max. geförderte Investition 300 €)

>  500 ha: max. Förderung (225 + 112,5) 337,5 €/Jahr (max. geförderte Investition 450 €)

>1000 ha: max. Förderung (300 + 150,0) 450,0 €/Jahr (max. geförderte Investition 600 €)

Lockjagdmaterialien für die Rabenkrähenjagd werden mit 25% im Rahmen der max. geförderten Investition je Reviergröße gefördert.


Anlage eines Kunstbaues


Fertiggestellter Kunstbau

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl Reviere

25

17

16

NA

3.4) Wildunfallverhütungsmaßnahmen

Gefördert wird die Installation von Unfallverhütungsmaßnahmen und das Aufstellen von „Dreibeinen“ an Wildunfallstellen. Aus dem Hegefondsbudget werden ca. 75 % der Materialkosten übernommen. Die Jagdpächter zahlen die Differenz und übernehmen die Installation. Die Kreisjägerschaft Verden kauft die beantragten Materialien zentral ein und stellt die Reflektoren, Duftzaunmaterialien oder Dreibeine sobald wie möglich nach der Genehmigung zur Verfügung.

Die Installation der Reflektoren ist generell mit den zuständigen Straßenmeistereien abgeklärt. Vor der Installation muss der Revierpächter die zuständige Straßenmeisterei informieren.

Ein Dreibein wird lt. Vorgabe sicher am Straßenrand aufgestellt, wo es zu einem Unfall mit Schalenwild gekommen ist. Es bleibt dort sechs Monate stehen. Der Aufbau ist mit den zuständigen Straßenmeistereien abgeklärt.

  • Reflektoren:           1,50 €/Reflektor, (von 5,0 bis 6,0 €)
  • Duftsäulen:            1,00 €/Säule, (von 4,0 bis 4,5 €)
  • Ersatzsäulen:         2,00 €/Säule, (von 4,0 bis 4,5 €)
  • Nachfüllpack:        
  • Jahr 1:                    0,70 €/Glas, (von 2,1€)
  • ab Jahr 2:               1,50 €/Glas, (von 2,1€)
  • Dreibein (mit Schild) 3,5 €/Stück , (von ca. 10 €)

Reflektoren zur Wildvergrämung


Säule eines Duftzaunes


Drei-Beine für Unfallschwerpunkte

Geförderte Maßnahmen

2008

2009

2010

2011

Anzahl Reviere

29

52

59

NA

Strecke (Km)

45

45

41

NA

Finanzierung der Hegefondsmaßnahmen

Finanzierung der Hegefondsmaßnahmen

Finanzierung

2008

2009

2010

2011

Summe

42.750 €

109.200 €

116.630 €

NA

Wir bedanken uns bei allen Förderern des “Verdener Hegefonds“:

-      Bingostiftung

-      Deichverband

-      GLL

-      Landkreis Verden

-      ML (Jagdabgabe)

-      Stiftung der Kreissparkasse Verden

 

und freuen uns auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.







Administratives

Abwicklung der Hegefondsmaßnahmen

Antragsberechtigt sind alle Revierpächter/Eigenjagdbesitzer im Landkreis Verden, die sich an der Umsetzung der Hegefondsprogramme in ihren Revieren beteiligen möchten. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, weil nur begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. Bevorzugt werden Reviere, für die regelmäßig der jährliche Wildtiererfassungsbogen abgegeben wurde. Die Jägerschaft übernimmt die Verwaltung und Kontrolle der genannten Maßnahmen. Dem Landkreis Verden werden die bewilligten Anträge zeitnah zur Überprüfung vorgelegt. Die Kreisverwaltung hat das Recht, das Verfahren zur Abwicklung dieses neuen Programms gemeinsam mit der Jägerschaft abzustimmen und sowohl Verfahren als auch Förderbereiche anzupassen, wenn sich im Zuge der Abwicklung Änderungsbedarf ergeben sollte.

Anträge

 

Bei Fehlern in den Downloads oder auf der Seite können Sie die Anträge auch per eMail unter Schwarz-Auf-Weiss(ätt)web.de abrufen.

Der Hegefont in der Presse:

 

 

 

Niedersächsischer Jäger Ausgabe 20/2008: "Beispielhaftes Engagement" 

Verdener Aller-Zeitung 5. September 2008: "Projekt mit ersten Erfolgen"

Verdener Aller-Zeitung 16. August 2010: "Die Jägerschaft auf Hegerundfahrt" 

Verdener Nachrichten 23. Oktober 2010: "Umweltminister Sander schaut sich ein Biotop an"

 

Feuchtbiotope vorbildlich angelegt - Geschäftsführer der Bingostiftung besucht die Jägerschaft Verden


VAZ vom 29. Juni 2011


 

 

Beeindruckt von den Hegemaßnahmen



Verdener Nachrichten vom 28. Juli 2011


Verdener-Aller-Zeitung 23. August 2011



Niedersächsischer Jäger 5. Oktober 2011