Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Nr. 30 v. 29.6.2020)
Die Jägerschaft Meppen bietet (in Absprache mit dem Landkreis Emsland) ab Montag 27.04.2020 jedem Jäger die Möglichkeit die Waffe für die bevorstehende Jagdsaison einzuschießen.
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