Warum Ihr Hund ab 1. April an die Leine muss

Gründe und Regeln für Brut- und Setzzeit (1.April bis 15. Juli)

Mit Frühjahrsbeginn erwacht unsere heimische Natur zum Leben. Es ist die Zeit, in der die meisten Tiere in unserer Kulturlandschaft ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Bei vielen Tierarten geschieht dies eher geschützt in Höhlen oder in Nestern hoch in den Gipfeln der Bäume. Viele Jungtiere erblicken das Licht der Welt jedoch relativ ungeschützt in Bodennähe oder direkt auf der Erde. Dies sind zum Beispiel Junghasen, die Küken von Brachvogel, Fasan, Rebhuhn und Kiebitz oder auch unsere Rehkitze.

Gerade Hasen, Brachvögel, Rebhühner und Co. sind besonders durch die Veränderungen in unserer Kulturlandschaft gefährdet und vielerorts bereits verschwunden. Sie benötigen besondere Rücksichtnahme und Schutz. Darum gibt es Gesetze und Regelungen, die helfen sollen, uns diese besonderen Tierarten für die Zukunft zu bewahren. Deshalb sagt das „Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung“ in § 33 (1), das Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli zwingend an der Leine zu führen sind. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Nicht alle freilaufenden Hunde verfolgen oder verletzen wildlebende Tiere. Unzählige Jungtiere müssen jedoch qualvoll verhungern oder erfrieren, weil sie nach dem Kontakt mit Hunden von ihren Eltern verlassen werden. Aber Achtung: solch scheinbar verlassene Jungtiere sollten Spaziergänger auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an. Das zurückkommende Muttertier wird durch diesen Fremdgeruch sofort abgeschreckt – die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil.

Der Jäger muss auf diese Fehlverhalten aufmerksam machen, da er als Jagdausübungsberechtigter die gesetzliche Pflicht zur Hege und zum Schutz des Wildes hat. Als anerkannter Naturschutzverband ist die Jägerschaft zusätzlich zum Schutz der Tierwelt verpflichtet. Bitte unterstützen Sie die Jäger sowie andere Naturschützer und achten Sie auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Tiere und der Natur.

Wir alle nutzen unsere Natur gerne, ob als spielende Kinder, Spaziergänger, Fahrradfahrer, Jogger, Landwirte, Walker, Fischer, Schwimmer, Autofahrer, Jäger, Hundehalter, Bootsfahrer, Reiter oder einfach beim Essen und Trinken. Deshalb müssen wir alle aufeinander Rücksicht nehmen. Vor allem aber auf die Natur selbst und die Schwächsten unter unseren Mitgeschöpfen.

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!