Mit einer Amtlichen Bekanntmachung in der Bremervörder Zeitung am 12.02.2010 wurde die Notzeit ausgerufen. Sie gilt bis zur deren Aufhebung durch den Kreisjägermeister.
Die Ausübung der Jagd ist in dieser Zeit nicht zulässig.
Die Revierinhaber haben für eine ausreichende und artgerecht Fütterung zu sorgen.